Nachmalige Herstellung „Weidener Straße“

Nachmalige Herstellung „Weidener Straße“
Die Straße „Weidener Str.“ wird, beginnend von Haus Nr. 47 bis Haus Nr. 15 b (Einmündung Am Becher Busch), im Jahr 2023 (voraussichtlich ab Sommer) nachmalig hergestellt. In der nachfolgenden Präsentation wird die Planung vorgestellt.

Präsentation herunterladen

Die Planunterlagen können im Detail nochmal als eigene Anlage eingesehen werden:

Lageplan 01

Lageplan 02

Lageplan 03
Regelquerschnitt 01

Regelquerschnitt 02

Regelquerschnitt 03

Regelquerschnitt 04

Maßgebend ist die 1. förmliche Änderung (s. Anlage). Danach sind die Wohnhäuser von der B 506 kommend ab Haus Nr. 49 bis 45 a (= bis zur Einmündung Hinter dem Garten) 1-geschossig festgesetzt. Für den übrigen Bereich  (Haus Nr. 45 - 15b) gilt die zweigeschossige Festsetzung.

Gemäß Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) bedarf die Inanspruchnahme der Straße durch Busse des öffentlichen Personennahverkehrs keiner zusätzlichen Berücksichtigung bei der Festsetzung des Gemeindeanteils einer Haupterschließungsstraße (Beschluss vom 22. Januar 2009 - Aktenzeichen 15 A 3137/06).